Versicherung
Wenn Sie einen Hund besitzen, sollten Sie wissen, in welcher Rechtsposition Sie sind, wenn dieser einem Dritten Schaden zufügt. Laut Gesetzgeber haftet der Eigentümer des Hundes für den durch das Tier verursachten Schaden auch dann, wenn ihn selbst keinerlei Schuld trifft. Man spricht in diesem Fall von Gefährdungshaftung.
Die Haftpflicht: Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie verreisen übers Wochenende und vertrauen Ihren Hund einem Freund an. Der paßt jedoch nicht richtig auf, Hasso entkommt und verursacht einen Verkehrsunfall. Für den entstandenen Schadenmüssen Sie allein geradestehen. Ein anderer Fall: Ihr Hund macht sich davon und bleibt verschwunden; Wochen oder Monate später beißt er jemanden, beschädigt etwas oder richtet einen Unfall an. Auch hier sind Sie wieder der Schuldige. Wer sich z. B. scheiden läßt und als Besitzer des Hundes registriert bleibt, obwohl der frühere Partner das nach der Trennung behält, ist weiterhin für Hassos Schandtaten verantwortlich. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung nach den einzelnen Bedingungen. Normalerweise müßte eine private Haftpflicht Ihren Begleit-, Wach- oder Schutzhund mit einschließen, meist muß man jedoch den Vierbeiner extra melden und eintragen lassen.
"Kampfhunde": In den letzten Jahren sind einige Rassen ins Gerede gekommen, weshalb jetzt viele Gesellschaften den Abschluß eines Sondervertrages mit zusätzlicher Prämie von Haltern eines "Kampfhundes" verlangen. Durch diese Hunde verursachte Schäden sind nicht von einer normalen Haftpflichtversicherung gedeckt.
Die Tierkrankenversicherung: Einige wenige Versicherungsgesellschaften haben auch Krankenversicherungen für Hunde in ihrem Programm. Muß Ihr vierbeiniger Freund z. B. operiert werden, so erstattet der Viersicherer etwa 70 bis 80 % aller Tierarztkosten, und bei einem chirurgischen Eingriff mit anschließender Nachbehandlung kann da schon einiges zusammenkommen. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, lesen Sie unbedingt auch das Kleingeschriebene... Normalerweise schließt die Versicherung Krankheiten, Operationen und Unfälle ein. Bei Unfällen besteht meist keine Wartezeit, bei Krankheit oft eine Wartezeit von 30 Tagen. Impfungen gegen Tollwut, Hundestaupe, Hepatits B und C sowie Leptospirose werden im allgemeinen erstattet. Das Aufnahmealter liegt zwischen vier Monaten und fünf Jahren. Ist der Hund älter, so wird oft Entschädigungsersatz entsprechend gesenkt.
Für Profis gelten Sonderregeln: Wer beruflich mit Hunden zu tun hat, sollte sich ebenfalls gründlich informieren, damit er die richtige Versicherung findet. Berufsjäger und Polizeihundeführer, die aus beruflichen Gründen einen Hund haben, sind z. B. von der Gefährdungshaftung ausgenommen. Ihnen muß der Geschädigte oder Verletzte nachweisen, daß sie es an der erforderlichen Sorgfalt bei der Haltung des Hunden haben fehlen lassen. In der Jagdhaftpflichtversicherung der Jäger sind Hunde automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur bei der Jagsausübung, sondern meistens immer und überall. Man muß allerdings nachweisen, daß der Hund auch tatsächlich bei der Jagd eingesetzt wird. Für "prominente" Hunde, die von Ausstellung zur Ausstellung reisen und einen Titel nach dem anderen gewinnen, lohnt sich eine spezielle Versicherung. Und Züchter, die vom Verkauf ihrer Vierbeiner leben, lassen am besten den gesamten Zwinger versichern, damit sie bei eventuellen Verlusten abgesichert sind.
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