Listenhunde

Zucht und halteverbot von Kampfhunden

Die jüngsten Ereignisse, daß ein Pitbull innerhalb weniger Tage in Hainholz drei Jungen angegriffen hat, beweist erneut, daß sich die städtische Hundeverordnung zum Schutz vor von diesen Hunden ausgehenden gefahren als vollkommen unzureichend erwiesen hat. Die jüngsten Ereignisse zeigen, daß der Leinen- und Maulkorbzwang keine probaten Mittel zur Lösung des eigentlichen Problems sind. Die Verordnung greift erst, wenn bereits etwas passiert ist oder das Ordnungsamt auf auffällige Hunde aufmerksam wird. Die Beurteilung der F.D.P.-Fraktion, die vom Rat beschlossene Hundeverordnung "sei für die Katz", hat sich als richtig erwiesen.

Aus diesem Grund muß ein generelles Zucht- und Halteverbot von Kampfhunden auf Landesebene erlassen werden. Zwar ist die Aggressivität eines Hundes eine schon aus Gründen der Arterhaltung notwendige Wesenseigenschaft, die gerade bestimmten Rassen stärker zuzuordnen ist. Jedoch ist es die besondere Ausbildung und verstärkte Züchtung dieses Merkmals, die zur Gefährlichkeit und besonderen Aggressivität führt. Es muß demzufolge präventiv gegen die Gefahr "Kampfhund" vorgegangen werden, nämlich mit einem auf Landesebene erlassenen Zucht- und Halteverbot für diese Hunde.

Marianne Taeglichsbeck
Fraktionsvorsitzende

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