Extra Steuern fuer Kampfhunde rechtens
Verwaltungsgericht Greifswald weist Klage eines peenestädtischen Pit-Bull-Terrier-Halters ab
Wolfgast/11.05.1999. Die von der Stadt Wolgast erhobene Extra-Steuer für sog. Kampfhunde ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat kürzlich die Klage eines Wolgaster Hundehalters abgewiesen und damit quasi die umstrittene Hundesteuersatzung für okay befunden. Der Besitzer eines Pit-Bull-Terriers hatte seinen Steuerbescheid mit der Begründung angefochten, die jährliche Hundesteuer in Höhe von DM 1.200 für bestimmte Rassen widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, da für "normale" Hunde lediglich DM 80 pro Jahr fällig seien. Wie Gerichtssprecher Eckhard Corsmeyer auf Nachfrage erläuterte, vertrat die Jury den Standpunkt, daß die Hundesteuer auch "Lenkungszwecken" dienen darf, also dem Ziel, die Haltung potentiell aggressiver und gefährlicher Hunde einzudämmen. Laut Corsmeyer ist es durchaus gerechtfertigt, von einem Musterprozeß zu sprechen, da sich in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein Gericht mit diesem umstrittenen Problem befaßt hat. Zudem verwies er darauf, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig und die Anrufung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht ausgeschlossen ist. Sicherheit geht vor. Auch im Wolgaster Rathaus wertete man den "Sieg" vor dem Verwaltungsgericht aus diesen Gründen eher zurückhaltend, zumal das Urteil bisher nicht schriftlich vorliegt. Allerdings betonte Verwaltungssprecherin Ines Borkowski noch einmal, daß es der Stadt mit der "Kampfhundesteuer" keineswegs darum gehe, die Einnahmen aufzubessern, sondern um die Sicherheit der Bürger. Deshalb werde man auch künftig wie gewohnt gegen uneinsichtige Hundehalter vorgehen. Borkowski erinnerte außerdem daran, daß die Stadtvertretung unabhängig von dem damals noch laufenden Rechtsstreit Ende März eine Neufassung der Satzung verabschiedet hat in der einige Regelungen bereits präzisiert wurden.
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