Listenhunde

Neue Verordnungen

Die Lehrgangsinhalte werden in einem theoretischen Teil und ein einem praktischen Tier vermittelt. Im praktischen Tier soll die Halterin oder der Halter die theoretischen Kenntnisse zusammen mit dem eigenen Hund umsetzen.

Lehrgangsdauer:

Der theoretische Teil des Lehrgangs hat eine Mindestdauer von 10 Stunden, der praktische Teil eine Mindestdauer von 15 Stunden.

Allgemeines:

Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat nachzuweisen, daß sie oder er über die erforderliche Sachkunde nach § 4 I oder § 6 I der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden verfügt. Insbesondere muß festgestellt werden, daß sie oder er einen solchen Hund halten kann, ohne daß Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet werden.

Der Nachweis wird gegenüber einer oder einem Sachverständigen erbracht, die oder der über ein abgeschlossenen Studium der Veterinärmedizin verfügt.

Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, auf Nachfrage die erforderlichen Angaben zur sozialen Vergangenheit des Hunden (Anamnese) zu machen.

Nachweis der Sachkunde:

Die Sachkunde ist in einem schriftlichen und einem praktischen Teil nachzuweisen

Schriftliche Fragen:

Die schriftlichen Fragen sollen von Termin zu Termin in unterschiedlicher Weise gestellt werden und sind der Halterin oder dem Halter erst zu Beginn des Sachkundenachweises bekannt zu geben.

Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter hat schriftlich Fragen aus den folgenden Bereichen zu beantworten:
Wesen und Verhaltensweisen des Hundes (allgemein), insbesondere

Ethologie und Sozialisierung:

Der Hund als Rudelführer - Lebens - und Überlebensstrategien - wichtige Entwicklungsphasen des Welpen - Aufgaben des Züchters - Auswahl des passenden Welpen - Aufgaben des neuen Besitzers - "Welpenschutz"

Canines Ausdrucksverhalten:

Mimik und Körpersprache des Hundes - Mimik und Körpersprache des Menschen - Verständigungsmöglichkeiten und -schwierigkeiten - gängige Irrtümer

Konfliktverhalten, Angst und Aggression:

Offensiv-Defensiv - Modell nach Archer - Definition von Angst - angeborene und erlernte Ängste - Umgang mit der Angst - Bedeutung der Aggression im Zusammenleben - Ursachen der Aggression - Umgang mit der Aggression

Das richtige Verhalten von Menschen gegenüber Hunden, insbesondere

Rollenverteilung in der Mensch-Hund-Beziehung:

Der Hund im Menschenrudel früher und heute - Rangordnungsmodel und freundschaftliche Kooperation - zehn Regeln zur Etablierung der menschlichen Führungsrolle - richtiges Verhalten des Hundeführers - Irrtümer "Nackenschütteln, auf den Rücken werfen, Unterordnung"

Lernverhalten, Ausbildung, Verhaltensmodulation:

Klassische und instrumentelle Konditionierung - Lernen durch Versuch und Irrtum - positiv und negativ bestärken - Formen und Weiterentwickeln von gewünschten Verhaltensweisen (Shaping) - Motivation - Spiel - Clickertraining und Timing - Desensibillisierung - Auslöschen unerwünschten Verhaltens

Alltagsprobleme:

Stubenreinheit - Grundausbidlung (Sitz, Komm, Platz) - Leinenführigkeit - Beherrschen von Standardsituationen - Aggression an der Leine - Territoriale Aggression

Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zucht, dem Abrichten, der Ausbildung und dem Halten von Hunden, insbesondere

Tierschutzrecht

Zivilrecht

Verwaltungsrecht

Strafrecht

Die Bearbeitungszeit für die Bereiche 1 bis 3 beträgt 2 Stunden.

Darüber hinaus hat die Halterin oder der Halter eines der in § 6 I genannten Hunden schriftlich Fragen über

  • Historie
  • Charakteristika
  • Anforderungen der Rasse in Bezug auf Zucht, Abrichten, Ausbildung, Erziehung und Haltung der Rasse oder des Typs ihres oder seines Hundes zu beantworten.

Die Bearbeitungszeit erhöht sich um 30 Minuten.

Bewertung der schriftlichen Aufgaben:

Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn die Halterin oder der Halter in den Bereichen der Ziffern 1 bis 3 bzw. 1 bis 4 jeweils ausreichende Leistungen erbracht hat.

Praktische Aufgaben:

Jeder einzelne Hund ist im Beisein von Halterin oder Halter mit einer Vielzahl von Situationen zu konfrontieren, insbesondere solchen, die Aggressionsverhalten bei Hunden auslösen können. Entsprechenden Reizen muß der Hund begegnen können, ohne daß es zu Ernstkämpfen mit Artgenossen oder Menschen kommt.

Geprüft wird aus Sozial- und Kommunikationsverhalten. Der Hund wird optischen, akustischen und olfaktorischen Reizen ausgesetzt, die von der belebten und unbelebten Umwelt ausgehen.

Der Hund wird in der Regel von der Hundehalterin oder dem Hundehalter geführt und von der oder dem Sachverständigen beobachtet. Hierbei wird auch auf das richtige Führungsverhalten geachtet.

Der Test darf nicht an dem Ort durchgeführt werden, den der Hund vom Lehrgang nach Anlage 1,4 oder einem sonstigen anerkannten Lehrgang kennt.

Der Hund ist zumindest mit folgenden Situationen zu konfrontieren:

  • Eine Person passiert den Hund, blickt sich um und starrt ihn an
  • Der Hund wird - wie vor einem Geschäft - angebunden und eine Person läuft vorbei. Die Halterin oder der Halter hat währenddessen keine Einwirkungsmöglichkeiten
  • Eine Person stolpert beim Passieren des Hundes in ca. 1 Meter Entfernung
  • Ein Jogger läuft in beiden Richtungen vorbei, läuft dabei einmal ohne Ankündigung vor dem Hund weg
  • Ein Radfahrer fährt vorbei und betätigt die Fahrradklingel
  • Eine Person spricht den Hund an
  • Eine Person streift den Hundekörper beim Passieren
  • Eine fremde Person streicht dem Hund über den Rücken
  • Eine Hündin passiert den Hund
  • Ein Rüde passiert den Hund
  • Konfrontation mit Reizen wie beispielsweise Regenschirm, Ball, Luftballons, Blechdosen, Besenstiel, langer Mantel

Die sachverständige Tierärztin oder der Tierarzt soll darüber hinaus im Einzellfall die Halterin oder den Halter mit dem jeweiligen Hund weiteren Testsituationen aussetzen, um einen ausreichenden Eindruck über das Aggressionsverhalten des Hundes und das entsprechende Verhalten der Halterin oder des Halters zu gewinnen.

Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß dem Hund das Verhalten beeinflußende Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zugeführt wurden, ist der Test abzubrechen.

Der praktische Test hat eine Mindestdauer von 2 Stunden.

Bewertung der praktischen Aufgaben:

Die Reaktion des Hundes sind anhand der folgenden Skala zu beurteilen:

Keine aggressiven Signale beobachtet. Hund bleibt neutral oder zeigt Meideverhalten.

  1. Akustische Signale (Knurren und/oder tiefes Bellen/Fauchen/Schreifauchen)
  2. Optische Signale (Zähneblecken, Drohfixieren u. a. mit oder ohne Knurren und/oder
  3. Bellen und Schnappen (Beißbewegungen aus einiger Entfernung), mit oder ohne
  4. Knurren und/oder Bellen und/oder Zähneblecken, Drohfixieren u. a. Drohsignale mimisch bzw. im Körperbereich.
  5. Keine Annäherung. Ebenso aber mit unvollständiger Annäherung (Stehenbleiben in einer gewissen Distanz)
  6. Anspringen mit Knurren und/oder Bellen und/oder Zähneblecken
  7. Beißen (Beißversuche)
  8. Wie 5. ohne mimische oder lautliche Signale

Beruhigung des Tieres nach Eskalation ist erst nach über 10 Minuten zu beobachten.

Dabei ist zu beachten, ob das Verhalten des Hundes bei der jeweiligen Testsituation

  • nachvollziehbar
  • nachvollziehbar, aber unerwünscht
  • gravierend und nicht mehr akzeptabel

ist.

Zeigt der Hund in Testsituationen ein Verhalten nach Nr. 5, 6, 7 oder 8 und ist dieses gravierend und nicht mehr akzeptabel, so ist der Test abzubrechen und der praktische Teil ist nicht bestanden.

Das Verhalten des Hundes und seiner Halterin oder seines Halters während des Tests ist von der oder dem Sachverständigen zu protokollieren. Videoaufnahmen empfohlen.

Läßt der Test in seiner Gesamtwirkung hinreichend erwarten, daß der Hund unter Führung seiner Halterin oder seines Halters keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen darstellt, ist er bestanden.

Gesamtergebnis:

Die Sachkunde ist gegeben, wenn die schriftlichen Fragen ausreichend beantwortet wurden und der praktische Teil erfolgreich absolviert wurde.

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